Auslandskrankenversicherung

Überprüfung des Versicherungsschutzes vor einer Reise ins Ausland

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Der Abschluss einer Krankenversicherung für Auslandsreisen ist vor allem den gesetzlich Krankenversicherten sehr zu empfehlen. Eine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt lediglich die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, welche in EU-Ländern oder solchen Ländern, mit welchen ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde, ausgeführt werden.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist auch für privat Versicherte sehr sinnvoll. Zwar leistet die private Krankenversicherung in ganz Europa den vollen Versicherungsschutz, aber ist der Transport in die Heimat hierbei nicht immer mit abgedeckt. Jene Leistungen einer privaten Krankenversicherung variieren außerdem nach dem Tarif und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft

Auf jeden Fall muss eine Auslandskrankenversicherung schon vor Reiseantritt, z. B. nach Spanien bzw. Barcelona und vor dem Krankheitsfall im Urlaubsland unterzeichnet werden.

Die Auslandskrankenversicherung auf jeweilige Reiseland abstimmen

Oftmals hängt es vom ausgewählten Reiseland und von Art und Länge des Aufenthaltes, z. B. in Spanien bzw. Barcelona ab, in welcher Höhe die gesetzliche oder private Krankenversicherung die Leistungen erbringt. Der Versicherungsschutz einer Krankenversicherung für das Ausland umfasst kurze und auch längere Reisen. Wer eher selten ins Ausland reist, für den bietet die Krankenversicherung einen einmaligen Schutz mit einer individuellen Dauer der Versicherung an, weitere Infos.

Viele Menschen bei uns Deutschland reisen mehrmals pro Jahr in fremde Länder. In einem solchen Fall bietet sich eine Jahresreiseversicherung mit gutem Versicherungsschutz in Fall einer Erkrankung an. Je nach Tarif kann die maximale versicherte Reisedauer bei 42 und 70 Tagen liegen, welche auf beliebig viele Auslandsreisen verteilt werden können. Die Versicherer bieten auch spezielle Familientarife, mit welchen sich die ganze Familie preisgünstig versichern kann. Eine private Versicherung haftet auch, wenn ein Familienmitglied allein verreist.

Wenn es während nun während der Auslandsreise zu Krankheiten oder Unfällen kommt, übernimmt die Krankenversicherung die anfallenden Kosten.

Die Leistungen der Krankenversicherung für das Ausland umfassen die ambulante und auch die stationäre Behandlung nach der Erkrankung oder einem Unfall. Die Kosten für schmerzstillende Behandlungen der Zähne werden ebenfalls übernommen wie kleinere Zahnfüllungen. Die private Versicherung übernimmt tarifabhängig auch die Kosten der Transporte im Ausland.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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